Lesen Sie den Text und entscheiden Sie, ob die Aussagen richtig oder falsch sind.
Tod im Seniorenheim
Stellt die Pflegekraft fest, dass ein Heimbewohner verstorben ist, sollte sie sich auf das Gespräch mit dem verbliebenen Pflegebedürftigen vorbereiten und ihn nicht direkt mit der Tatsache konfrontieren. Auch wenn man vielleicht denken könnte, dass alte Menschen mit dem Tod auf Grund ihres Alters eben besser und lockerer umgehen können, ist es dem nicht immer so. Viele fürchten sich vor dem Tod und hängen an ihrem Leben. Man muss mit ihnen genauso einfühlsam umgehen wie mit einem jungen Menschen.
Wenn man mit dem verbliebenen Pflegebedürftigen über den Tod des Mitbewohners spricht, sollte man also auf keinen Fall direkt sagen: „Er ist gestorben.“ oder „Sie ist tot.“ In der deutschen Kultur ist es nämlich nicht üblich, über den Tod offen zu sprechen. Man verwendet stattdessen Phrasen wie: „Er ist eingeschlafen/entschlafen“, „Er ist von uns gegangen“ oder „Er hat uns verlassen“. Wenn die verstorbene Person gläubig war, verwendet man oft auch Aussagen wie „Er ist heimgegangen“ (zu Gott) oder „Sie ist abberufen worden“ (Gott hat sie zu sich gerufen).
Obwohl man sich der Tatsache bewusst ist, dass jeder Mensch irgendwann sterben muss, sollte die Pflegekraft den Pflegebedürftigen mit seiner Trauer nicht alleine lassen. Sie kann z.B. erklären, dass der Mitbewohner sehr krank war und dass er leiden musste und dass der Tod die Erlösung für ihn war. Die Pflegekraft kann dem Pflegebedürftigen auch ein Gespräch mit einem Priester anbieten, wenn er es sich wünscht, da die Religion in diesem Augenblick für den psychischen Zustand sehr hilfreich sein kann.